Sicherheitssysteme fürs Haus: Alarmanlagen, Rauchmelder & Co.

Sicherheitssysteme fürs Haus: Alarmanlagen, Rauchmelder & Co.

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Wer denkt, dass Einbrecher nur bei Nacht ihr Unwesen treiben, liegt falsch. Laut Statistik wird mittlerweile beinahe jeder zweite Einbruch tagsüber verübt. Moderne Sicherheitssysteme können abschrecken und dabei helfen, Einbrüche zu verhindern. Gefahr kann aber auch von anderer Seite entstehen. Risiken wie Unwetter, defekte Stromleitungen und selbst verschuldete Brände sind nie völlig auszuschließen. Wie Sie Ihr Zuhause ein Stück sicherer machen können, fasst Immonet zusammen.

Statistisch gesehen wird alle zwei Minuten in Deutschland ein Einbruch begangen und jeder zweite Bundesbürger wird einmal in seinem Leben zum Einbruchopfer. Eine Alarmanlage kann dabei helfen, das Risiko zu mindern und den Schaden zu begrenzen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Zuhause am besten sichern können und was man beim Kauf von Alarmanlagen beachten sollte.

Alarmanlagen fürs Haus: Keine Chance für Einbrecher
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Große Auswahl an Alarmanlagen für Haus und Wohnung

Der Besuch in einem Fachgeschäft für Alarmanlagen zeigt, dass es eine große Auswahl an Systemen gibt. Etliche Produkte sind sogar speziell für Privatkunden konzipiert. Generell unterscheidet man zwei Wirkungsweisen, den optisch-akustischen und den stillen Alarm. Ersterer alarmiert Bewohner, Nachbarn und Passanten über ein Blinklicht oder eine Sirene – etwa dann, wenn ein Fenster zerstört, eine Tür gewaltsam geöffnet oder ein Signal übertreten wird. Der laute Ton oder das Licht sollen den Eindringling verunsichern und zur Hektik treiben, noch bevor er das Haus oder die Wohnung betritt.

Achtung: Professionelle Einbrecher warten erst einmal ab, ob jemand auf den Alarm reagiert. Bleibt alles ruhig, steigen sie ein. 

Die zweite Wirkungsweise – der stille Alarm – ist für den Täter nicht wahrnehmbar. Wird das Signal ausgelöst, erhalten Bekannte, man selbst oder ein privater Wachdienst eine Meldung. Was für einen Wachdienst spricht: Für eine monatliche Gebühr ist dieser rund um die Uhr erreichbar und kann umgehend die notwendigen Schritte einleiten.

TIPP:

Bringen Sie Signalgeber schwer erreichbar, aber dennoch gut erkennbar am Haus an. Bereits die optische Präsenz einer Alarmanlage kann Gelegenheitstäter abschrecken. Setzen Sie jedoch nicht auf eine Attrappe. Ihr System sollte im Notfall funktionieren.

Zahlencode oder Funk?

Oft wird der Alarm über Zahlencodes gesteuert. Das heißt: Sie müssen beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses daran denken, die Anlage zu aktivieren, also „scharf“ zu schalten. Bei Ihrer Rückkehr schalten Sie das System mit demselben Code wieder aus, was allerdings durchaus in Vergessenheit geraten kann.

Bei einer anderen Variante wird das Ein- und Ausschalten der Alarmanlage mit der Funktion des Türschlosses gekoppelt. Dabei wird zusätzlich ein so genanntes Funk-Schloss montiert, das beim Absperren der Tür automatisch per Funk den Alarm aktiviert und beim Aufschließen deaktiviert. Eine bequeme Lösung, die im Trend liegt, weil ein Fehlalarm dadurch nahezu ausgeschlossen wird.

Investieren Sie in Qualität

Achten Sie beim Kauf eines Sicherheitssystems auf das anerkannte VdS-Prüfsiegel (Vertrauen durch Sicherheit). Dieses wird von der unabhängigen Zertifizierungsstelle für Sicherheitstechnik vergeben und garantiert eine hochwertige, technisch einwandfreie Qualität.

TIPP:

Bringen Sie Signalgeber schwer erreichbar, aber dennoch gut erkennbar am Haus an. Bereits die optische Präsenz einer Alarmanlage kann Gelegenheitstäter abschrecken. Setzen Sie jedoch nicht auf eine Attrappe. Ihr System sollte im Notfall funktionieren.

Nicht nur Alarmanlagen können potentielle Einbrecher abschrecken. Es gibt noch weitere Schutzmaßnahmen, die Langfingern ein Einsteigen erschweren. Immonet gibt einen Überblick der gängigsten Sicherheitstipps.

Weitere Sicherheitssysteme für Haus und Wohnung
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Verwenden Sie ein gutes Schloss

Ein gutes Schloss kann es Einbrechern schwer machen. Wer seine Wohnung einbruchssicher machen will, sollte beim Kauf vor allem auf die DIN-Bezeichnung achten. Einbruchshemmende Türschlösser tragen folgende Bezeichnungen: Klasse 4 oder 5 mit der DIN 18251. Schlösser mit Mehrfachverriegelungen sind ab Klasse 3 empfehlenswert. Generell gilt: Je höher die Klasse, desto sicherer das Schloss.

Auch der Zylinder muss gegebenenfalls ausgetauscht werden. Beträgt die  Angriffswiderstandklasse 1 oder besser noch 2, erschwert dies das Aufbohren der Tür. Hier lautet die DIN 18252, sichere Türbeschläge haben die DIN 18257.

Sichern Sie die Tür zusätzlich

Wichtig ist, dass der Türrahmen stabil mit dem Mauerwerk verbunden ist. Die sogenannten Schließbleche (die Aussparung, in der der Türriegel versenkt wird) müssen fest in der Mauer verankert sein. Sind die Schließbleche mindestens 3 Millimeter dick, wird das Aufbrechen der Tür zusätzlich erschwert. 

Um sich vor ungebetenen Gästen zu schützen, helfen Bandsicherungen. Diese werden zwischen den Angeln an der Tür und dem Rahmen angebracht. Zusätzlich können noch Querriegelschlösser, die an beiden Seiten des Rahmens befestigt sind, montiert werden. Ein Sperrbügel verhindert das Aufstoßen, wenn die Tür einen Spalt breit geöffnet ist.

Die Tür selbst sollte aus stabilem Material gefertigt sein. Am besten sind Massivholztüren.

Rüsten Sie bei Fenstern und dem Balkon nach

Leicht erreichbare Balkone sind die ideale Einstiegshilfe für Einbrecher. Gleiches gilt für Terrassentüren. Konventionelle Konstruktionen bieten keinen ausreichenden Schutz vor Eindringlingen. Hier muss nachgerüstet werden.

Sichern Sie daher Fenster und Fenstertüren mit absperrbaren Zusatzsicherungen (Aufbruchsperren). Nur die Fenstergriffe auszutauschen genügt nicht. Terrassen- und Balkontüren können auch mit Rollgittern oder Gittertüren gesichert werden.

Rollläden sind kein Hindernis

Jalousien sehen vielleicht wie ein Hindernis aus, doch für die meisten Langfinger sind sie es nicht. Häufig werden sie einfach hochgeschoben. Daher lohnt es sich, eine Zusatzssicherung einzubauen. Empfehlenswert sind beispielsweise einbruchhemmende Rollläden der Widerstandsklasse RC2.

Welche Etagen sind besonders gefährdet?

In Mehrfamilienhäusern haben es Einbrecher besonders auf Wohnungen in den oberen Etagen abgesehen. Hier kommen selten Bewohner vorbei, die Wohnungstür ist folglich meist unbeobachtet. Aber auch Parterrewohnungen sind ein beliebtes Ziel von Einbrechern, da sie von außen leicht erreichbar sind.

Tipps zur Sicherheit Ihres Zuhauses

  • Halten Sie die Rollläden nur nachts geschlossen. Tagsüber signalisieren heruntergelassene Jalousien, dass niemand zu Hause ist.

  • Wenn Sie nicht zu Hause sind, können Sie für Ihre Lampen Zeitschaltuhren verwenden. Stellen Sie die Uhr so ein, dass sich das Licht unregelmäßig anschaltet. Dann ist nicht gleich ersichtlich, ob jemand zu Hause ist.

  • Achten Sie darauf, dass die Eingangstür im Mehrfamilienhaus geschlossen ist und öffnen Sie nicht gleich, wenn es klingelt, sondern nutzen Sie lieber die Gegensprechanlage.

  • Verschließen Sie Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren auch dann, wenn Sie nur kurz unterwegs sind. Ungesicherte oder gekippte Fenster können leicht geöffnet werden.

  • Deponieren Sie ihren Schlüssel nie im Freien. Professionelle Einbrecher kennen alle Verstecke.

Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass in Ihre Wohnung eingebrochen und Gegenstände gestohlen wurden. Nun gilt es, nicht in Panik zu verfallen und die Ruhe zu bewahren. Immonet hat eine Checkliste zusammengestellt, wie Sie im Falle eines Einbruchs reagieren sollten.

Checkliste: So verhalten Sie sich nach einem Einbruch richtig
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1. Polizei verständigen

Nachdem Sie den Einbruch bemerkt haben, sollten Sie zuerst die Polizei rufen. Warten Sie am besten vor Ihrer Tür und lassen Sie den Tatort unverändert. Haben Sie den Einbrecher auf frischer Tat ertappt, versuchen Sie auf keinen Fall, ihn aufzuhalten. Prägen Sie sich sein Gesicht, seine Kleidung und eventuell sein Fluchtfahrzeug samt Kennzeichen gut ein. 

2. Schaden und Diebstahl dokumentieren

Nachdem die Polizei den Tatort besichtigt sowie den Schaden aufgenommen hat, können Sie beginnen, Ihre Wohnung zu inspizieren, um festzustellen, welche Gegenstände gestohlen wurden. Halten Sie dies in einer sogenannten „Stehlgutliste“ fest und übergeben Sie die Liste im Anschluss an die Polizei zur Erstellung der Strafanzeige.

3. Handy und Bankkarten sperren

Wurden Ihnen EC- oder Kreditkarten gestohlen, sollten Sie diese schnellstmöglich unter dem Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Informieren Sie im Anschluss Ihre Bank über den Verlust, um neue Karten zu erhalten. Auch den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich Ihrer zuständigen Ausstellungsbehörde melden und ihn sperren lassen, falls die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Ihr Mobiltelefon sollten Sie ebenfalls schnellstmöglich bei Ihrem Anbieter sperren lassen.

4. Versicherung informieren

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, ist es wichtig, Ihre Hausratversicherung über den Einbruch zu informieren. Zur Regulierung des entstandenen Schadens benötigt diese zunächst die Stehlgutliste sowie das Aktenzeichen Ihrer Strafanzeige. Klären Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter direkt, welche weiteren Unterlagen nötig sind. Um Kürzungen oder sogar Leistungsfreiheit zu vermeiden, sind Sie dazu verpflichtet, an der Ermittlung des Schadens mitzuwirken und der Versicherung alle erforderlichen Auskünfte zu geben sowie alle Unterlagen auszuhändigen.

5. Reparaturen veranlassen

Wurden bei Ihnen Fenster oder Türen beschädigt, lassen Sie diese reparieren. Informieren Sie sich nach Dienstleistern in Ihrer Nähe, die Notverglasungen beziehungsweise eine Notreparatur des Türschlosses anbieten. Polizeiliche Beratungsstellen geben Ihnen Tipps zu einbruchhemmenden Materialien und Produkten.

Tipp: Förderung für Mieter und Eigenheimbesitzer

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert seit November 2015 Maßnahmen zum Schutz vor Haus- und Wohnungseinbruch (Produkt 455-E). Wer parallel Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit plant, kann einen erhöhten Zuschuss in Anspruch nehmen. Die Förderungen sind unter dem Produkt „Altersgerecht Umbauen“ (Förderprodukt 159) zusammengefasst.

Achtung: Der Antrag muss bei der KfW immer vorher gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (DIN EN 1627 oder besser)

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit oder ohne Sperrbügel)

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)

  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden

  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)

  • Einbau von Türspionen

  • Baugebundene Assistenzsysteme (Gegensprechanlagen mit oder ohne Bild, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung

  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung

  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen

  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Austretendes Gas kann besonders in der Nacht zur tödlichen Gefahr werden. Denn im Schlaf bemerken die Betroffenen das Unglück oft gar nicht, es droht das Risiko einer Explosion. In diesen Fällen kann ein Gasmelder mit seinem unüberhörbaren akustischen Signal zum Lebensretter werden. Worauf man beim Kauf achten sollte, fasst Immonet zusammen.

Gasmelder
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Gas ist unsichtbar und geruchlos

Erdgas ist ein umweltfreundlicher Energieträger und besonders Köche schwören auf Gasherde. Doch Vorsicht: Gas kann in den eigenen vier Wänden durchaus zur Gefahr werden. Den Austritt von Gas bemerkt man kaum, denn der Stoff ist unsichtbar und geruchlos. Mögliche Gefahrenquellen sind Gasgeräte wie Heizungen, Thermen und Herde. Aber auch entlang der Versorgungsleitungen kann es zu Lecks kommen, beispielsweise in Folge von Bauarbeiten. Einmal ausgebreitet, reicht schon ein Funke, um das Gas zu entzünden.

Aus diesem Grund wird Erdgas ein unangenehmer Geruchsstoff beigemischt – so lässt sich die Gefahr frühzeitig erkennen. Da sich aber auch die eigene Nase einmal täuschen kann, sind Gasmelder ein wichtiger Schutz. Man bekommt sie schon ab etwa 30 Euro, zum Beispiel im Baumarkt. Sie lassen sich ähnlich schnell und einfach montieren wie Rauchmelder. Dabei sollte man in jedem Raum einen Melder anbringen, in dem sich Gasleitungen befinden.

Kaufkriterien und korrekte Montage

Damit man im Falle eines Stromausfalls trotzdem gewarnt wird, wenn Gas austritt, sollte der Gasmelder eine zusätzliche „Pufferbatterie“ haben, die ihn im Notfall versorgt. Ansonsten sind das TÜV-Siegel und die Zertifizierung durch die VdS Schadenverhütung GmbH (eine unabhängige Prüfinstitution) wichtige Kriterien, auf die man beim Kauf achten sollte. Sie gewährleisten Sicherheit und Qualität.

Auch bei der Montage gibt es ein paar wichtige Aspekte zu beachten. Zugluft und Wärmequellen können die Messung beeinflussen, deshalb sollte der Melder nicht neben einem Fenster oder der Dunstabzugshaube angebracht werden. Zum einem Fehlalarm kann es außerdem kommen, wenn der Melder in unmittelbarer Nähe eines Gasgerätes montiert wird. Da beim Zünden eine winzige Menge Gas entweicht, würde der Melder sofort Alarm schlagen.

Die richtige Platzierung des Gasmelders hängt zudem von der Gasart ab: Erdgas besteht unter anderem aus Methan und steigt nach oben, weil es leichter ist als Luft In diesem Fall muss der Melder an der Decke angebracht werden. Propangas und Butan hingegen sind schwerer als Luft und sinken deshalb zu Boden – folglich muss auch der Gasmelder im Bodenbereich platziert werden. Informieren Sie sich daher vorab, um welches Gas es sich handelt und halten Sie sich genau an die Anleitung vom Hersteller. Nur dann kann das Gerät einwandfrei funktionieren.

Zusätzlichen Schutz bietet ein CO-Melder: Er schlägt an, wenn Kohlenmonoxid (CO) in der Luft ist, das für den Menschen in zu hoher Konzentration ebenfalls tödlich sein kann. Ursache hierfür könnte zum Beispiel eine Gastherme sein, die nicht regelmäßig gewartet wurde. Aber Achtung: Ein CO-Melder ersetzt keinen Rauchmelder. Es gibt mittlerweile aber gute Kombinationsgeräte.

Verhalten im Ernstfall

Sollte der Gasmelder Alarm schlagen, gibt es ein paar hilfreiche Verhaltensregeln, die man befolgen sollte. Damit es nicht zur Funkenbildung und somit zur Explosion kommen kann, dürfen keine elektrischen Geräte betätigt werden, nicht einmal der Lichtschalter. Auch das Benutzen des Telefons ist in diesem Moment gefährlich, weshalb man Hilfe erst verständigen sollte, wenn man das Gebäude verlassen hat. Zuvor aber ist es wichtig, die Fenster zu öffnen, die Absperreinrichtungen der Gasleitungen zu schließen und die Nachbarn zu warnen, damit auch sie sich in Sicherheit bringen können.

Sobald man das Haus verlassen hat, sollte man den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers kontaktieren, der rund um die Uhr erreichbar sein muss. Wichtig: Auch bei „falschem Alarm“ zahlen Sie keinen Cent für den Einsatz. Ergo sollten Sie lieber einmal zu viel als zu wenig Hilfe holen. Da Gasmelder so konzipiert sind, dass sie schon kleine Gasmengen melden, bleibt im Regelfall genügend Zeit, um zu handeln. Ergo erhöhen Gasmelder die eigene Sicherheit in großem Maße und sind dabei recht günstig.

Rauchmelder können Leben retten, indem sie vor Feuer warnen, bevor es um sich greift und Fluchtwege versperrt sind. Denn Rauchmelder schlagen schon bei der Rauchentwicklung Alarm. Was Sie beim Einbau und Kauf von Rauchmeldern beachten müssen, fasst Immonet zusammen.

Rauchmelder können Leben retten
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Große Gefahr in der Nacht

Besonders groß ist die Gefahr von Rauch in der Nacht, wenn die Bewohner für gewöhnlich schlafen. Denn die Schadstoffe lassen uns noch tiefer schlafen und können sogar eine betäubende Wirkung entfalten. Im Falle eines Brands können Sekunden über Leben oder Unversehrtheit entscheiden. Rauchmelder reagieren auf eindringenden Rauch mit einem lauten, schrillen Alarmton, der Menschen aufweckt. Dann ist hoffentlich noch genug Zeit, die Wohnung zu verlassen – oder einen gerade entstehenden Brand einzudämmen. Rauchmelder geben einen Ton mit einer Lautstärke von mindestens 85 Dezibel von sich. Zum Vergleich: Sirenen von Kranken- oder Polizeiwagen haben eine Lautstärke von 100 bis 120 Dezibel.

Rauchmelder sind Pflicht

Die Regelungen zu Rauchmeldern sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben. Ihnen zufolge gilt in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht – zumindest für Neu- und Umbauten. Die Pflicht zur Umsetzung obliegt dabei den Eigentümern. Für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern sind ebenfalls die Eigentümer in der Verantwortung. Die einzige Ausnahme betrifft das Bundesland Sachsen: Hier besteht bislang nur für Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht.

Beim Einbau von Rauchmeldern in Bestandsbauten gelten Übergangsfristen, die jedes Bundesland unterschiedlich regelt. In den meisten Bundesländern ist die Frist mittlerweile verstrichen. Nur in Brandenburg und Berlin (Frist endet am 31.12.2020) sowie in Hessen (01.01.2020) haben die Eigentümer noch etwas Zeit, Rauchmelder einbauen zu lassen.

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass in Schlafzimmern, in Kinderzimmern und im Flur Rauchmelder vorhanden sein müssen. Das gewährleistet den Mindestschutz. Vollständig geschützt ist man, wenn alle Räume Rauchmelder haben, inklusive Dachboden und Keller. Ausgenommen von der Pflicht sind Räume, in denen es leicht zu einem Fehlalarm kommen kann, weil dort häufig (und geregelt) Rauch oder Dampf auftritt, beispielsweise in der Küche und im Badezimmer.

Einbau und Wartung von Rauchmeldern: Wer ist zuständig?

In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob er selbst in seiner Immobilie lebt oder seinen Wohnraum vermietet. Bewohnt er sein Eigentum selbst, ist er zudem für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich. Vermietet ein Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus, wird die Wartungsverpflichtung in den Landesbauordnungen einiger Bundesländer auf den Mieter übertragen. In anderen Bundesländern jedoch obliegt diese Pflicht den Eigentümern.

Doch Vorsicht: Als Vermieter sind Sie nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietwohnung (inklusive der vorgeschriebenen Installationen wie z.B. Rauchmelder) instandzuhalten. Die Landesbauordnungen können an dieser durch Bundesrecht geregelten mietrechtlichen Verpflichtung des Vermieters nichts ändern, denn Bundesrecht geht vor Landesrecht. Der Eigentümer behält zudem immer die Verkehrssicherungspflicht, soweit er sie nicht wirksam mittels eines Vertrages nach Bundesrecht (BGB) auf eine dritte Partei (Mieter oder Pächter) übertragen hat.

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

Generell gilt: Ein Rauchmelder muss in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz. In Berlin und Brandenburg wird dieser Mindestschutz etwas strenger ausgelegt, hier ist ein Rauchmelder in jedem Aufenthaltsraum Pflicht (außer in der Küche und im Bad). Die Rauchmelder sollen an der Zimmerdecke möglichst mittig im Zimmer angebracht werden.

Ein Rauchmelder ist dabei maximal für einen 60 Quadratmeter großen Raum ausreichend. Das bedeutet, dass Räume in L-Form, die diese Raumgröße überschreiten, einen zweiten Rauchmelder benötigen. Und auch große Räume, die durch Stellwände oder massige Möbelstücke voneinander abgetrennt sind, benötigen pro Teilbereich einen eigenen Rauchmelder.

Der Gesetzgeber empfiehlt darüber hinaus einen Wärme- oder Hitzemelder in allen Ausnahme-Räumen, in denen etwa Wasserdampf, Staub oder Abgabse entstehen (z.B. Garage, Dachboden und Keller) und zusätzlich einen Rauchmelder mit Stummschachltung als besonderen Schutz für die Küche. Wenn Sie erfahren wollen, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist, klicken Sie hier.

Tipps für den Kauf von Rauchmeldern

Baumärkte oder Diskounter bieten batteriebetriebene Rauchmelder bereits für wenige Euro an. Diese müssen nicht unbedingt von schlechter Qualität sein. Mindestanforderung an jedes Gerät sind das CE-Zeichen (Conformité Européenne, zu Deutsch Europäische Konformität) und der Hinweis auf die entsprechende Norm EN 14604. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller gemäß der EU-Verordnung 765/2008, dass das Produkt den geltenden (rechtlichen und technischen) Anforderungen genügt. Damit ist sichergestellt, dass der Rauch von allen Seiten in das Gerät eindringen kann und der Alarmton mindestens 85 Dezibel laut ist. Noch sicherer sind Geräte, die zusätzlich das Siegel der unabhängigen Prüfinstitution VdS (Verband der Sachversicherer) tragen.

Die Informationen zur Installation, Inbetriebnahme und zum Batteriewechsel müssen immer gut verständlich sein. Gute Geräte haben einen manuellen Funktionstest. Ist die Batterie schwach, geben sie einen Warnton von sich. Dann haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit, die Batterie zu wechseln Die Feuerwehr empfiehlt Batterien mit einer langen Lebensdauer von mindestens fünf Jahren.

Starke Gewitter kommen in Deutschland immer häufiger vor, meist in den warmen Sommermonaten. Das Blitzen am Himmel ist aus den eigenen vier Wänden zwar schön anzusehen, kann aber üble Folgen haben. Jedes Jahr verursachen extreme Wetterbedingungen Schäden an Immobilien in einer Höhe von mehreren Millionen Euro. Über Blitze entlädt sich eine elektrische Ladung von bis zu 2,2 Millionen Volt, regelmäßig verursachen sie hohe Sachschäden und können Hausbrände auslösen. Alles, was ungeschützt am Stromnetz hängt, ist während eines Gewitters gefährdet: Plötzlich gibt die Waschmaschine keinen Mucks mehr von sich oder der Fernseher bleibt schwarz. Lesen Sie hier, wie sich die Gefahr mit einem Blitzableiter minimieren lässt.

Mit einem Blitzableiter lassen sich viele Schäden an Immobilien durch Unwetter vermeiden
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Der äußere Blitzschutz

Der äußere Blitzschutz, im Volksmund Blitzableiter genannt, fängt den Blitz an der höchsten Stelle des Gebäudes ein und leitet ihn in den Boden ab. So schützt die Technik vor dem Einschlag und möglichen Folgeschäden. Die Anlage besteht aus einem Draht auf Stahl oder Aluminium, der die Fassade entlang vom Dach bis ins Erdreich führt. Wichtig ist, dass der äußere Blitzschutz auch alle Dachinstallationen (z.B. Satellitenschüssel und Photovoltaik-Anlage) umfasst.

Gesetzliche Pflicht für Blitzableiter nur bei hohen Gebäuden

Vorgeschrieben ist ein Blitzableiter bei Wohngebäuden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist. Für Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation. Allerdings machen die meisten Gebäudeversicherer die Erstattung von Gewitterschäden davon abhängig, ob zum Zeitpunkt des Einschlags eine Blitzschutzanlage in einwandfreiem Zustand am Haus installiert war. Die nachträgliche Anbringung eines Blitzableiters kostet mindestens 3.000 Euro und kann je nach Gebäudegröße bei bis zu 10.000 Euro liegen. Die Investition lohnt sich aber, denn die Summe stellt meist nur ein Prozent des Hauswertes dar.

Achtung: Lassen Sie den Blitzableiter von einem Fachbetrieb installieren. Dieser bestimmt die für Ihr Gebäude notwendige Blitzschutzklasse und weiß, welcher Ableiter für die Größe Ihres Hauses ausreichend ist. Schlägt ein Blitz ein und die Anlage verfügt nicht über eine ausreichende Ableitung und Erdung, kann der Einschlag hohe Schäden verursachen.

Kein Elektroausfall und Kabelbrand: Überspannungsschutz im Inneren

Auch wenn der Blitz nicht im eigenen Haus, sondern in der Nachbarschaft oder in Strom- und Telefonleitungen nebenan einschlägt, kann das Schäden im Hausinneren verursachen. Fließen hier plötzlich mehrere Tausend Volt durch die Leitungen, entstehen Überspannungen und Kabelbrände, die beispielsweise die Elektrik lahmlegen können.

Ein Blitzableiter auf dem Dach bleibt in diesem Fall wirkungslos. Durch einen inneren Blitzschutz hingegen werden Geräte wie der PC und Fernseher, aber auch metallische Leitungen für Gas, Wasser und Heizung geschützt. Empfehlenswert ist ein dreistufiger Überspannungsschutz. Dieser besteht aus Sicherungen, die am Hausverteiler, den Unterverteilern und an den einzelnen Steckdosen installiert sind. Die Kosten für ein solches System, das sich auch nachträglich in den Stromkreislauf eines Gebäudes integrieren lässt, liegen für ein gewöhnliches Einfamilienhaus bei etwa 600 bis 800 Euro.

Achtung: Auch die Blitzschutzanlage sollte fachmännisch installiert und im Anschluss regelmäßig gewartet werden. Nur so ist sicherzustellen, dass Ihr Haus samt Inventar ausreichend geschützt ist und – sollte es doch an einer Stelle zu einem Schaden kommen – die Versicherung eintritt.

Maximale Sicherheit durch die Kombination mit Überspannungsableitern

Um das Risiko eines technischen Ausfalls von Geräten auf ein Minimum zu reduzieren, gibt es zusätzlich Überspannungsableiter, die unmittelbar mit der Elektronik verbunden sind – meist in Form eines Adapters an der Wandsteckdose. Der Vorteil: Diese Adapter, die etwa 35 bis 50 Euro im Handel kosten, lassen sich ohne großen Aufwand montieren und bieten einen zuverlässigen Schutz. In Kombination mit inneren Blitzschutzanlagen garantieren sie eine maximale Sicherheit.

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