Große Gefahr in der Nacht
Besonders groß ist die Gefahr von Rauch in der Nacht, wenn die Bewohner für gewöhnlich schlafen. Denn die Schadstoffe lassen uns noch tiefer schlafen und können sogar eine betäubende Wirkung entfalten. Im Falle eines Brands können Sekunden über Leben oder Unversehrtheit entscheiden. Rauchmelder reagieren auf eindringenden Rauch mit einem lauten, schrillen Alarmton, der Menschen aufweckt. Dann ist hoffentlich noch genug Zeit, die Wohnung zu verlassen – oder einen gerade entstehenden Brand einzudämmen. Rauchmelder geben einen Ton mit einer Lautstärke von mindestens 85 Dezibel von sich. Zum Vergleich: Sirenen von Kranken- oder Polizeiwagen haben eine Lautstärke von 100 bis 120 Dezibel.
Rauchmelder sind Pflicht
Die Regelungen zu Rauchmeldern sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben. Ihnen zufolge gilt in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht – zumindest für Neu- und Umbauten. Die Pflicht zur Umsetzung obliegt dabei den Eigentümern. Für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern sind ebenfalls die Eigentümer in der Verantwortung. Die einzige Ausnahme betrifft das Bundesland Sachsen: Hier besteht bislang nur für Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht.
Beim Einbau von Rauchmeldern in Bestandsbauten gelten Übergangsfristen, die jedes Bundesland unterschiedlich regelt. In den meisten Bundesländern ist die Frist mittlerweile verstrichen. Nur in Brandenburg und Berlin (Frist endet am 31.12.2020) sowie in Hessen (01.01.2020) haben die Eigentümer noch etwas Zeit, Rauchmelder einbauen zu lassen.
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass in Schlafzimmern, in Kinderzimmern und im Flur Rauchmelder vorhanden sein müssen. Das gewährleistet den Mindestschutz. Vollständig geschützt ist man, wenn alle Räume Rauchmelder haben, inklusive Dachboden und Keller. Ausgenommen von der Pflicht sind Räume, in denen es leicht zu einem Fehlalarm kommen kann, weil dort häufig (und geregelt) Rauch oder Dampf auftritt, beispielsweise in der Küche und im Badezimmer.
Einbau und Wartung von Rauchmeldern: Wer ist zuständig?
In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob er selbst in seiner Immobilie lebt oder seinen Wohnraum vermietet. Bewohnt er sein Eigentum selbst, ist er zudem für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich. Vermietet ein Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus, wird die Wartungsverpflichtung in den Landesbauordnungen einiger Bundesländer auf den Mieter übertragen. In anderen Bundesländern jedoch obliegt diese Pflicht den Eigentümern.
Doch Vorsicht: Als Vermieter sind Sie nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietwohnung (inklusive der vorgeschriebenen Installationen wie z.B. Rauchmelder) instandzuhalten. Die Landesbauordnungen können an dieser durch Bundesrecht geregelten mietrechtlichen Verpflichtung des Vermieters nichts ändern, denn Bundesrecht geht vor Landesrecht. Der Eigentümer behält zudem immer die Verkehrssicherungspflicht, soweit er sie nicht wirksam mittels eines Vertrages nach Bundesrecht (BGB) auf eine dritte Partei (Mieter oder Pächter) übertragen hat.
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
Generell gilt: Ein Rauchmelder muss in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz. In Berlin und Brandenburg wird dieser Mindestschutz etwas strenger ausgelegt, hier ist ein Rauchmelder in jedem Aufenthaltsraum Pflicht (außer in der Küche und im Bad). Die Rauchmelder sollen an der Zimmerdecke möglichst mittig im Zimmer angebracht werden.
Ein Rauchmelder ist dabei maximal für einen 60 Quadratmeter großen Raum ausreichend. Das bedeutet, dass Räume in L-Form, die diese Raumgröße überschreiten, einen zweiten Rauchmelder benötigen. Und auch große Räume, die durch Stellwände oder massige Möbelstücke voneinander abgetrennt sind, benötigen pro Teilbereich einen eigenen Rauchmelder.
Der Gesetzgeber empfiehlt darüber hinaus einen Wärme- oder Hitzemelder in allen Ausnahme-Räumen, in denen etwa Wasserdampf, Staub oder Abgabse entstehen (z.B. Garage, Dachboden und Keller) und zusätzlich einen Rauchmelder mit Stummschachltung als besonderen Schutz für die Küche. Wenn Sie erfahren wollen, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist, klicken Sie hier.
Tipps für den Kauf von Rauchmeldern
Baumärkte oder Diskounter bieten batteriebetriebene Rauchmelder bereits für wenige Euro an. Diese müssen nicht unbedingt von schlechter Qualität sein. Mindestanforderung an jedes Gerät sind das CE-Zeichen (Conformité Européenne, zu Deutsch Europäische Konformität) und der Hinweis auf die entsprechende Norm EN 14604. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller gemäß der EU-Verordnung 765/2008, dass das Produkt den geltenden (rechtlichen und technischen) Anforderungen genügt. Damit ist sichergestellt, dass der Rauch von allen Seiten in das Gerät eindringen kann und der Alarmton mindestens 85 Dezibel laut ist. Noch sicherer sind Geräte, die zusätzlich das Siegel der unabhängigen Prüfinstitution VdS (Verband der Sachversicherer) tragen.
Die Informationen zur Installation, Inbetriebnahme und zum Batteriewechsel müssen immer gut verständlich sein. Gute Geräte haben einen manuellen Funktionstest. Ist die Batterie schwach, geben sie einen Warnton von sich. Dann haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit, die Batterie zu wechseln Die Feuerwehr empfiehlt Batterien mit einer langen Lebensdauer von mindestens fünf Jahren.