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Nachmieter finden: So sparen Sie sich doppelte Mieten

Mit immonet finden Sie schnell und einfach Nachmieter, die Sie Ihrem Vermieter präsentieren können. Inserieren Sie Ihre Wohnung auf immonet.de und immowelt.de und profitieren Sie automatisch von der enormen Reichweite auf zwei Portalen.*

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Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag ohne explizite Nachmieterklausel und wollen umziehen? In der Regel unterliegen Sie der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Viele Mieter suchen daher auf eigene Faust einen Nachfolger, um früher aus dem Vertrag zu kommen und sich so doppelte Mietzahlungen zu sparen. Im Mietrecht gibt es allerdings keinerlei Paragraphen, die einen Vermieter dazu verpflichten, einen Nachmieter zu akzeptieren.

Auch die weit verbreitete Annahme, man müsse drei mögliche Nachmieter nennen und der Vermieter könne davon einen aussuchen, dürfe aber nicht ablehnen, ist ein Irrtum. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Nachmietersuche. Ausnahmeregelungen gibt es für Zeitmietverträge und bei einem vom Mieter unterschriebenen Kündigungsverzicht.

In Härtefällen haben Sie ebenfalls in vielen Fällen Anspruch darauf, einen (zumutbaren) Nachmieter zu stellen – zum Beispiel, wenn 

  • Sie aus beruflichen Gründen schnellstmöglich umziehen müssen.
  • Sie aus gesundheitlichen Gründen in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen müssen.
  • sich Ihre Familienverhältnisse ändern, zum Beispiel durch Scheidung oder Geburt eines Kindes.

Auch wenn es rechtlich keine Verpflichtung gibt, sind viele Vermieter sogar froh, wenn die Vormieter geeignete Nachfolger präsentieren. Mit folgenden Argumenten können Sie Ihren Vermieter zu überzeugen versuchen:

  • Weniger Zeit und Aufwand: Der Vermieter muss nicht selbst auf Mietersuche gehen. Vor allem die aufwändigen Besichtigungstermine entfallen.
  • Kein Makler nötig: Bei Mietobjekten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wenn Sie einen Nachmieter finden, spart sich der Vermieter die Maklerprovision.
  • Sichere Anschlussvermietung: Auch Vermieter scheuen Mehrkosten. Wenn ein Nachfolger bereits gefunden ist, besteht kein Risiko, dass die Mietwohnung vorübergehend leer steht.

Bevor Sie auf eigene Faust einen Ersatzmieter suchen, sollten Sie mit dem Vermieter sprechen. Kündigen Sie zunächst Ihren Mietvertrag fristgerecht und suchen Sie das persönliche Gespräch.

Das sollten Sie mit Ihrem Vermieter vor der Nachmietersuche klären:

  • Will der Vermieter überhaupt neu vermieten oder will er die Wohnung verkaufen bzw. erst einmal renovieren?
  • Falls es zu einer Neuvermietung kommt: Bleibt der Mietpreis bestehen oder wird er erhöht? Soll die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet werden?
  • Gibt es sonstige Änderungen der Mietkonditionen?
  • Was ist dem Vermieter bei potenziellen Nachmietern wichtig? Welche Unterlagen sollen diese vorlegen? Will der Vermieter aus mehreren Kandidaten wählen oder genügt es, wenn Sie nur einen einzigen Nachmieter vorschlagen?

Eine Vorabnahe der Wohnung ist sinnvoll. Dabei können Sie über Einbauten und den Zustand der Wohnung bei der finalen Übergabe sprechen.

Nach der Zustimmung des Vermieters sollten Sie möglichst schnell einen Nachmieter suchen. Je mehr Zeit Mietinteressenten bis zum Einzugstermin bleibt, desto besser. Schließlich müssen diese auch die Kündigungsfrist ihres bestehenden Mietvertrages einhalten, eventuell selbst einen Nachmieter finden und den Umzug planen. Außerdem bleibt Zeit für die Preisverhandlungen und Klärung der Frage, welche Einrichtungsgegenstände Ihre Nachfolger möglicherweise übernehmen wollen.

In Städten mit einer hohen Nachfrage an Wohnraum finden Sie oft im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis schnell Interessenten für Ihre Wohnung. Meist ist es sinnvoll, Ihrem Vermieter gleich mehrere Interessenten vorzuschlagen.

Nachmieter suchen auf immonet

Mit einem kostenlosen Inserat auf immonet und immowelt haben Sie die besten Chancen, schnell und einfach passende Nachmieter zu finden. So geht’s: 

  1. Machen Sie Fotos von Ihrer Wohnung. Fotografieren Sie jedes Zimmer, den Balkon bzw. die Terrasse und am besten auch das Gebäude von außen. Achten Sie darauf, dass alles ordentlich aussieht und genügend Tageslicht vorhanden ist.
  2. Halten Sie einen Grundriss und den Energieausweis bereit. Den Grundriss sollten Sie als PDF hochladen, den Energieausweis erhalten Sie vom Vermieter. Spätestens bei der Wohnungsbesichtigung müssen Interessenten diesen einsehen können.
  3. Erstellen Sie Schritt für Schritt Ihr Inserat. Wir führen Sie durch ein übersichtliches Formular.  
  4. Stellen Sie Ihre Anzeige online. Nachdem Sie das Wohnungsprofil erstellt haben, erscheint Ihre Wohnung auf über 20 Mietportalen. Wenn Sie besonders schnell vermieten möchten, empfehlen wir das Top-Immo-Ranking.
  5. Führen Sie Wohnungsbesichtigungen mit den Interessenten durch und fordern Sie die gewünschten Unterlagen an.
  6. Treffen Sie eine Vorauswahl möglicher Nachmieter und präsentieren Sie diese Ihrem Vermieter.

Hat Ihr Vermieter keine konkreten Angaben zu den Unterlagen gemacht, empfehlen wir Ihnen, von jedem Nachmieter eine Mappe anzulegen, die folgende Informationen beinhaltet:

  • Mieterselbstauskunft
  • Bonitätsauskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • In beliebten Wohngegenden: Kurze schriftliche Vorstellung der Mietinteressenten, im besten Fall mit Foto

Die Unterlagen geben dem Vermieter Sicherheit und erhöhen Ihre Chancen, dass er einen Ihrer Mietinteressenten akzeptiert.

Gibt es noch keinen unterzeichneten Mietvertrag zwischen Ihrem Vermieter und dem Nachmieter und auch keine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Nachmieter, dass dieser Ihre Wohnung übernimmt? Dann sind Sie zahlungspflichtig bis zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist bzw. der Neuvermietung Ihrer Wohnung.

In diesem Fall sollten Sie die Wohnung schnell wieder inserieren und einen neuen Nachmieter suchen. Ob sich das lohnt, hängt natürlich davon ab, wie viel Zeit bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist bleibt.

Untervermietung als Alternative zur Nachmietersuche

Falls Sie keinen Nachmieter finden oder Ihr Vermieter lieber selbst suchen will, können Sie unter Umständen Ihre Wohnung befristet zur Untermiete anbieten. Allerdings muss auch hier der Vermieter grundsätzlich zustimmen.

Bisher sind wir von unbefristeten privaten Mietverträgen für ein Haus oder eine Wohnung ausgegangen. Doch wie sieht es bei Gewerbeflächen, Wohngemeinschaften oder anderen Sonderfällen aus?

Nachmieter für Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbemietverträgen wie für Büros oder Ladenlokale ist die Gesetzeslage eine andere. Hier gibt es für Mieter keine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Prüfen Sie, ob eine Nachmieterklausel im Mietvertrag diesen Fall regelt. Falls nicht, kann es sein, dass der Vermieter Sie frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen muss.

Meist ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten. Schließlich geht es bei Gewerbemietverträgen um viel Geld: zum einen durch die in der Regel hohen Mieten, zum anderen durch die langen Laufzeiten.

Nachmieter für Wohngemeinschaften

Bei der Nachmietersuche in einer Wohngemeinschaft kommt es auf die jeweilige rechtliche Rahmenbedingung an: Wurde der Mietvertrag als Untermietvertrag mit einem der Mieter geschlossen oder mit dem Vermieter direkt? Enthält der Mietvertrag Klauseln zum Thema Nachmieter? Grundsätzlich sollten Sie auch hier davon ausgehen, dass die vertraglich geregelte oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.

Bedenken Sie, dass der mögliche Nachmieter nicht nur dem Vermieter gefallen muss, sondern auch den Mitbewohnern. Sprechen Sie daher so früh wie möglich mit allen Beteiligten. Je früher die Mitbewohner wissen, dass ein Zimmer frei wird, desto höher stehen Ihre Chancen, vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu kommen.

Nachmieter bei Todesfall

Wenn ein Mieter stirbt, geht der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten an die Erben über. Falls diese die Wohnung nicht übernehmen wollen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die Wohnung innerhalb eines Monats kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt allerdings auch hier.

Nachmieter bei Mindestmietdauer

Ist im Mietvertrag eine Mindestmietdauer vereinbart, so haben beide Parteien auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht verzichtet. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses einer Partei nicht mehr zugemutet werden kann (§ 543 BGB).

Sprechen Sie daher mit Ihrem Vermieter und bieten Sie ihm gute Gründe, einen Nachmieter zu akzeptieren. Stellt er sich stur, können Sie zum Beispiel Hilfe beim Mieterbund suchen.

Sie haben einen Nachmieter gefunden und alles mit dem Vermieter geklärt? Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich um die Formalien zu kümmern. Vereinbaren Sie mit Vermieter und Nachmieter eine gemeinsameVorbesichtigung der Wohnung. Dabei können Sie besprechen, welche Einbauten der Nachmieter übernimmt und was Sie vor Übergabe der Wohnung noch zu erledigen haben. Protokollieren Sie diese Besichtigung.

Vermieter und Nachmieter schließen untereinander den Mietvertrag und Sie bringen Ihren vorzeitigen Auszug mit einem Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter unter Dach und Fach. Für den Fall, dass der Nachmieter nicht anwesend sein kann, sollten Sie von beiden Parteien eine schriftliche Zusage einholen: vom Nachmieter, dass er Ihre Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt übernimmt, und vom Vermieter, dass er den Nachmieter akzeptiert.

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i Kostenlos inserieren können private Anbieter, die in den letzten 24 Monaten keine Objekte auf immowelt.de inseriert haben. Dies gilt deutschlandweit für alle Immobilien, die zur Miete auf immowelt.de mit einem 14-Tage-Einsteigerpaket eingestellt werden. Die Anzeige mit der Mindestlaufzeit von 14 Tagen lässt sich jederzeit bis zu einem Tag vor Ablauf kündigen. Anschließend verlängert sich die Anzeige automatisch auf unbestimmte Zeit zum regulären Anzeigenpreis. Sie kann dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Tag zum Ende eines Zyklus von jeweils zwei Wochen, der mit der automatischen Verlängerung beginnt, gekündigt werden. Hier geht es zur Übersicht der aktuell gültigen allgemeinen Preise.

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