Weißer Gartenzaun aus Holz, Blick auf das Nachbargrundstück.

Nachbarschafsstreit: So verhindern Sie Ärger am Gartenzaun

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Auf gute Nachbarschaft? Leider gelingt ein konfliktfreies Miteinander mit den Menschen nebenan nicht immer. Streit gibt es oft wegen Konflikten im Garten. Welche das sind und wie Sie damit umgehen oder den Ärger gleich verhindern können, fassen wir in diesem Artikel zusammen.

Grenzen der Eigentumsfreiheit

Die Eigentümer:innen eines Grundstücks dürfen auf ihrem eigenen Boden grundsätzlich tun und lassen, was sie wollen. So besagt es Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist dieses Recht mit Einschränkungen verbunden: Man darf kein Gesetz brechen und Dritte nicht in ihren Rechten verletzen.

Öfter als man glaubt führen diese beiden Seiten der Medaille zu Streit. Was der eine Nachbar gut findet, ist dem anderen ein Dorn im Auge. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für den Versicherungskonzern Gothaer hatte fast die Hälft der Befragten schon einmal Streit mit den Nachbarn.

Pflanzen und Zäune sorgen oft für Ärger

Gerade die Gartengestaltung birgt ein hohes Konfliktpotenzial. „Die meisten Streitigkeiten entzünden sich wegen Grenzbepflanzungen und wegen des Gartenzauns“, berichtet Martin Breidbach, Bundesgartenberater beim Verband Wohneigentum in Bonn. Das Gartenhaus sorgt seiner Erfahrung nach für weniger Unmut unter Nachbarn.

Ob als Sichtschutz oder als grüne Begrenzung des Grundstücks: Viele Gartenbesitzer:innen mögen Hecken und Sträucher am Gartenrand. Doch die stark wachsenden Pflanzen geben häufig Anlass zu Streit. „Hecken zum Beispiel werden allzu oft viel zu dicht an Nachbars Grenze gepflanzt“, sagt Breidbach. Die Pflanzabstände für Grenzbepflanzung sind per Gesetz festgelegt.

Grenzbepflanzung: Abstände einhalten

Fast jedes Bundesland hat ein Nachbarschaftsgesetz, das Auskunft darüber gibt, wie weit bestimmte Pflanzenarten von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen. So gilt beispielsweise für Hessen, dass Sträucher zwischen 50 und 100 Zentimeter Abstand halten müssen, Hecken je nach Größe zwischen 25 und 75 Zentimeter. Bäume dürfen je nach Art in einer Distanz von 1,5 bis vier Metern gepflanzt werden.

Gefahr bei Grenzbepflanzung: Einem Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 11. August 2021 zufolge dürfen Nachbarn herüberwachsende Baumwurzeln im Sinne des Selbsthilferechts (vgl. § 910 BGB) selbst dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht (Az. 2 S 132/20). Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung bereits zuvor in Bezug auf überhängende Äste getroffen (Urteil vom 11.06.2021, Az. V ZR 234/19). Die Richter:innen am Landgericht Frankenthal betonten jedoch, dass das Entfernen der Wurzeln nur dann rechtens ist, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung existiert. Im verhandelten Fall störten die Wurzeln den Kläger beim Rasenmähen und es bestand die Gefahr der Beschädigung der Maschine.

Anspruch auf Beseitigung verjährt

Haben die Eigentümer:innen diese Abstände nicht eingehalten, können die Nachbarn auf die Beseitigung bestehen – aber nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In Hessen beträgt diese Frist drei, in Bayern zum Beispiel fünf Jahre. Zur Wahrung dieser Rechte genügt es allerdings nicht, die Nachbarn mündlich auf den Beseitigungswunsch hinzuweisen oder einen Brief zu schreiben. „Das muss schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden“, erklärt Breidbach.

Ist die Frist verstrichen, muss man die zu hoch gewachsene Hecke oder den zu dicht gepflanzten Baum dulden. Möglicherweise könne man sich vor Gericht noch auf eine maximale Höhe der Hecke einigen, meint der Experte, aber der Anspruch auf eine komplette Beseitigung sei erloschen.

Beeinträchtigung muss „wesentlich“ sein

„Gegen die Bepflanzung vorgehen kann der Nachbar nur dann noch, wenn sie ihn in der Nutzung seines Grundstückes wesentlich beeinträchtigt“, so Gartenberater Breidbach. Eine solche Beeinträchtigung könnte vorliegen, wenn man mit Samenflug, Blatt- oder Nadelfall von Nachbars Garten aus konfrontiert ist. Ob eine Klage Erfolg hat, hängt stark von den zuständigen Richter:innen ab. Diese entscheiden letztlich, inwieweit eine Beeinträchtigung als wesentlich anzusehen ist.

Fällt das Laub im Garten auf den Rasen, müssen die Nachbarn damit leben. So urteilte etwa das Amtsgericht München (Az.: 114 C 31118/12). Verstopfen Blätter, Nadeln oder Zapfen aber die Regenrinnen des Nachbarhauses, ist die Wesentlichkeit oft gegeben. Weg muss der Baum dennoch nicht. „Das Gericht kann dem Beeinträchtigten aber eine sogenannte Laubrente zusprechen, einen jährlichen Geldbetrag, den der Nachbar als Anteil für die Reinigung zu leisten hat“, erklärt Breidbach.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Hausbesitzer:innen ein Ausgleich zusteht, wenn das Laub von Bäumen Regenrinne und Dach des Nachbarhauses über das zumutbare Maß hinaus verschmutzt (Az.: V ZR 8/17).

Tipp: Mit etwas Abstand zur Grenze pflanzen

Damit es bei der Bepflanzung an Grundstücksgrenzen erst gar nicht zum Streit kommt, sollte man den Abstand lieber etwas großzügiger wählen als vom Gesetz vorgeschrieben, rät Martin Breidbach. „Pflanzen wachsen. Irgendwann in fünf oder zehn Jahren kommt es dann zum Überhang, durch den der Nachbar sich beeinträchtigt fühlen könnte.“

BGH erlaubt nachträgliche Wärmedämmung über Grundstücksgrenze

Bei Altbauten müssen Nachbarn bei einer nachträglichen Wärmedämmung einen leichten Überbau auf ihr Grundstück hinnehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 entschieden (Az. V ZR 115/20). Die energetische Gebäudesanierung liege angesichts des Klimaschutzes im allgemeinem Interesse, so die Ansicht der zuständigen Richter:innen. Die minimale Grenzüberschreitung wiegt in der Abwägung weniger schwer. Im Gegensatz zu Altbauten müssten Neubauten allerdings so geplant werden, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.

Im vorliegenden Fall kam es in einem Mehrfamilienhaus in Köln aufgrund der geplanten Außendämmung direkt an der Grundstücksgrenze zum Streit. Gemäß dem nordrhein-westfälischen Landesrecht müssen Nachbarn den Überbau dulden, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung anders nicht mit vertretbarem Aufwand zu schaffen ist. Außerdem darf die Überbauung das Grundstück der Nachbarn nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Laut Urteil gilt die folgende Grenze: Alles, was weniger als 25 Zentimeter überragt, ist in Ordnung.

Die BGH-Richter:innen stellten zugleich klar, dass die Bundesländer im Sinne des Klimaschutzes die nachträgliche Wärmedämmung mit eigenen Vorschriften regeln dürfen, obwohl ein ähnliches Bundesgesetz existiert. Vergleichbare Regelungen wie in Köln wurden zuvor bereits in den Nachbargesetzen vieler Bundesländer getroffen, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

Sichtschutzzaun: Einverständnis der Nachbarn nötig

Anlass zum Streit im Garten gibt häufig auch die Art und Weise der Einfriedung. „Bei kleineren Grundstücken versuchen Gartenbesitzer, ihre Privatsphäre zu wahren und wählen Holzgeflechtzäune oder Doppelstabzäune mit Kunststoff-Lamellen, die in den Zaun geschoben werden“, sagt Breidbach, der im Verband Wohneigentum zum Nachbarrecht berät. Das ist verständlich – aber nicht erlaubt. Denn für einen solchen Zaun benötigt man die Zustimmung der Nachbarn.

Ohne die Zustimmung darf man in aller Regel nur einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,20 Metern setzen. So geben es die meisten Nachbarschaftsgesetze vor. Dort ist zum Beispiel auch festgelegt, dass ein Zaun nur aufgestellt werden muss, wenn es einer der Nachbarn verlangt. Zudem regelt das Gesetz etwa die Frage, ob und wie sich die Nachbarn die Kosten für den Bau und Unterhalt des Zaunes teilen.

Absprachen schriftlich fixieren

Haben die Nachbarn keine Einwände gegen eine von der Norm abweichende Einfriedung, sollte man die Zustimmung stets schriftlich festhalten. Das gilt jedoch für alle Absprachen, die nicht explizit dem Nachbarrecht entsprechen. „So haben Sie das Einverständnis schwarz auf weiß – auch für den Fall, dass sich die Stimmung des Nachbarn ändert“, sagt Breidbach.

Grundbucheintrag ist rechtlich bindend

Eine solche Erklärung gilt aber nur zwischen den beiden konkreten Parteien. Verkaufen die Nachbarn zum Beispiel ihr Haus, müssen sich die neuen Eigentümer:innen nicht mit den hohen Sichtschutzelementen abfinden. „Wirklich rechtlich bindend ist eine abweichend vereinbarte Einfriedung nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist“, gibt Breidbach zu bedenken. Existiert kein entsprechender Eintrag, können die neuen Nachbarn verlangen, dass der Sichtschutzzaun entfernt wird.

Streitpunkte Lärm und Gerüche

Der Garten wird vor allem im Sommer immer häufiger als zweites Wohnzimmer genutzt: Der Handel ist voll mit Outdoor-Küchen und Polsterlandschaften für draußen. Feiert man mit Freund:innen im Garten, kann das die Nachbarn stören, denn es gibt keine Hauswand, welche die Geräusche dämpft oder Gerüche minimiert. „Lärm, Geruch und Rauch beim Grillen können vorkommen, dürfen aber nicht zur Regel werden“, meint Breidbach.

Die Gerichte erlauben gelegentliches Grillen im Garten. Damit sich die Nachbarn von Unterhaltungen oder Musik nicht gestört fühlen, hält man sich am besten an die üblichen Ruhezeiten: Mittags von 12 Uhr bis 15 Uhr und nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese Ruhestunden gelten auch fürs Rasenmähen und Heckeschneiden oder andere Gartenarbeiten, die Lärm erzeugen.

Bei Streit: Suchen Sie zuerst das Gespräch

Kommt es zwischen Nachbarn zu Meinungsverschiedenheiten über Bepflanzung, Einfriedung oder Verhalten im Garten, gibt es verschiedene Herangehensweisen, das Problem zu lösen. „Als allererstes sollte man das Gespräch über den Gartenzaun hinweg suchen“, empfiehlt Breidbach. „Und zwar, bevor man juristische Schritte einleitet. Es sollte jedem klar sein, dass es oft nur darum geht, Kompromisse zu finden, mit denen beide Nachbarn leben können.“

Außergerichtliche Schlichtung

Wer sich durch ein Gespräch nicht einigen kann, sollte sich im nächsten Schritt an das örtliche Schiedsamt beziehungsweise die Schiedsstelle wenden. Diese Institution dient der außergerichtlichen Streitschlichtung und existiert in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg, Bayern und Bremen. Ehrenamtliche Schiedspersonen versuchen, zwischen den Parteien einen Kompromiss zu erzielen, den beide Seiten akzeptieren können.

Der Gang zum Schiedsamt kann sogar rechtlich vorgeschrieben sein. „In manchen Bundesländern kommt man mit Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht vor Gericht, ohne ein Schiedsverfahren durchgeführt zu haben“, erklärt Breidbach. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrengt werden.

Klage vor Gericht vermeiden

Die Klage vor Gericht sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Zum einen ist ein Prozess zeit- und kostenintensiv – und das mit ungewissem Ausgang. Zum anderen ist das nachbarschaftliche Klima nach einem Urteil oft auf Dauer vergiftet. „Denn der eine bekommt Recht, der andere muss sich fügen“, sagt Breidbach. „Eine konfliktfreie Kommunikation ist danach meistens nicht mehr möglich.“

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte man sich zuerst informieren, welche Vorgaben die Gesetze bezüglich der Gartengestaltung in Grenznähe machen. Und ganz wichtig: Miteinander reden – am besten im Vorfeld. „Informieren Sie den Nachbarn, wenn Sie etwas geplant haben. Versuchen Sie, ihn mit ins Boot zu holen, indem Sie ihm zum Beispiel die Vorzüge des Baumes anpreisen, den Sie pflanzen möchten“, rät Experte Breidbach. So lassen sich Streitigkeiten schon im Keim ersticken und man kommt gut miteinander aus.

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