- Ein Kaufvertrag für Grundstücke, Häuser und Wohnungen ist nur gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Die Kosten tragen in der Regel die Käufer:innen.
- Beide Vertragsparteien sollten den Vertragsentwurf genau prüfen (lassen) bevor sie unterschreiben, denn der Vertrag ist verbindlich und eine Rückabwicklung nur in Ausnahmefällen möglich.
- Der Notar leitet nach der Beurkundung auch den Kaufprozess in die Wege. Bis zur Eigentumsumschreibung können mehrere Wochen vergehen.
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