Es gibt verschiedene öffentlich-rechtliche Einschränkungen und Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten können. Die rechtliche Grundlage dafür sind die Landesbauverordnungen der Bundesländer. Hier finden Sie einen Überblick der häufigsten Baulasten.
Abstandsflächenbaulast
Die örtlichen Bebauungspläne schreiben in der Regel Mindestabstände zwischen Gebäuden vor. Wenn ein Nachbar diese nicht eingehalten und direkt an seine Grundstücksgrenze gebaut hat, kann diese Abstandsflächenbaulast auf Ihrem Grundstück lasten: Sie müssen mehr Mindestabstand freilassen. Eine solche Abstandsflächenbaulast kommt in der Regel dann zustande, wenn Sie oder der vorherige Eigentümer der Grenzbebauung des Nachbarn zugestimmt haben.
Anbaubaulast
Die Anbaulast ist das Gegenteil der Abstandsflächenbaulast und vor allem in Städten zu finden: Die Gebäude müssen in diesem Fall direkt aneinandergebaut werden. Ein Beispiel sind Mehrfamilienhäuser mit einer geschlossenen Front zur Straßenseite.
Vereinigungsbaulast
Eine Vereinigungsbaulast können Sie zum Beispiel eintragen lassen, wenn Sie zusammen mit anderen Grundstückseigentümern ein Doppelhaus oder Reihenhaus bauen wollen. Sie legt fest, dass zwei oder mehr benachbarte Grundstücke baurechtlich als eine Einheit zu betrachten sind.
Erschließungsbaulast
Eine Erschließungsbaulast liegt dann vor, wenn andere Grundstücke nur über Ihren Grund und Boden an die öffentlichen Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) angeschlossen werden können. Es kann auch passieren, dass Sie Zu- und Durchfahrten erlauben müssen.
Standsicherheitsbaulast
Diese Baulast besteht, wenn sich Teile des Nachbargebäudes aus Gründen der Statik auf Ihrem Grundstück befinden müssen.
Stellplatzbaulast
Im Baulastenverzeichnis kann auch vermerkt sein, dass Sie Nachbarn oder der Öffentlichkeit Abstell- und Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen müssen. Meist erfolgt dies gegen ein Entgelt.
Kinderspielflächenbaulast
Vor allem in Neubaugebieten sind ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten ein Spielplatz oder andere Kinderspielflächen vorgeschrieben. Unter Umständen müssen Sie dafür etwas von Ihrem Grundstück abzwacken.
Überfahrbaulast
Mit der Überfahrbaulast müssen Sie eine Fläche freilassen, auf der Feuerwehr und Rettungskräfte im Notfall Zufahrt zum Nachbargrundstück haben. Diese Zufahrt darf zum Beispiel auch nicht durch eine Mauer, ein Tor oder eine Bepflanzung versperrt sein.