Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie mieten wollen, müssen Sie Freiberufler:in sein (das sind bestimmte Berufsgruppen wie Archikt:innen, Autor:innen, Ärzt:innen oder Anwält:innen) oder ein Gewerbe anmelden. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Gewerbeanmeldung.
Wer muss sich anmelden?
Gewerbetreibende können und müssen das Gewerbe selbst beantragen. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber bzw. die Inhaberin, bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin. Freiberufler bilden eine Ausnahme. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und müssen demnach auch keine Gewerbesteuer zahlen. Unter § 18 des Einkommensteuergesetzes sind alle freien Berufe aufgelistet.
Wo kann ich mein Gewerbe anmelden?
Die Anmeldung ist im zuständigen örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt möglich. Häufig befinden sich die Ämter im Bürgerhaus, Rathaus oder Bezirksamt.
Tipp: In vielen Gemeinden können die Anmeldeformulare vorab über die Webseite der Stadtverwaltung heruntergeladen und zu Hause in Ruhe ausgefüllt werden.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Neben dem Antrag zur Gewerbeanmeldung müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen. Ausländische Unternehmer benötigen einen Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Je nach Art des Gewerbes sind weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldekosten fallen in den Städten unterschiedlich hoch aus und liegen zwischen 10 und 60 Euro. Hinzu kommen in einigen Fällen weitere Gebühren, etwa für das Ausstellen eines Führungszeugnisses.
Was geschieht nach der Anmeldung?
Nach der Prüfung Ihrer Anmeldeformulare wird der Gewerbeschein erteilt. Eine Kopie geht automatisch an die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie das Finanzamt. Haben Sie angegeben, Mitarbeiter:innen zu beschäftigen, wird auch die Agentur für Arbeit informiert. Je nach Art des Gewerbes erhalten das Handelsregistergericht, die Berufsgenossenschaft, das staatliche Gewerbeaufsichtsamt sowie das Eichamt ebenfalls eine Benachrichtigung.
Das Finanzamt schickt Ihnen kurz darauf einen steuerlichen Erfassungsbogen, in dem Sie unter anderem Ihre ungefähren Ausgaben, Umsätze und Gewinne angeben müssen. Je nach Höhe des Gewinns muss eventuell eine Einkommenssteuervorauszahlung entrichtet werden.
Wenn Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen, erhalten Sie eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Sie werden außerdem von der IHK als Pflichtmitglied aufgenommen und müssen ab einem Jahresgewinn von 5.200 Euro einen Mitgliedsbeitrag zahlen.